«Müssen wir auf ein Schweizer KI-Gesetz warten?» — die kurze Antwort: nein. Dieser Leitfaden ordnet den regulatorischen Stand 2026. Er ist keine Rechtsberatung.
Sektorieller Ansatz statt «Schweizer AI Act»
Am 12. Februar 2025 entschied der Bundesrat einen sektoriellen Ansatz — explizit kein horizontales Schweizer KI-Gesetz nach EU-Vorbild. Bereichsübergreifende Regeln sollen sich auf grundrechtsrelevante Felder beschränken, insbesondere den Datenschutz (Lenz & Staehelin).
Die Europarats-Konvention
Die Schweiz unterzeichnete am 27. März 2025 die Council of Europe Framework Convention on Artificial Intelligence (CETS Nr. 225) (coe.int). Die Ratifizierung ist noch nicht abgeschlossen — sie erfordert die Zustimmung des Parlaments und unterliegt einem möglichen fakultativen Referendum. Ein Umsetzungserlass wird bis Ende 2026 erwartet, ausgearbeitet vom Bundesamt für Justiz mit dem UVEK.
Der EU-AI-Act-Effekt
Der EU AI Act gilt nicht direkt, kann aber extraterritorial greifen: Schweizer Firmen, die KI-Systeme im EU-Markt platzieren oder deren Output in der EU genutzt wird, können in seinen Anwendungsbereich fallen (CMS). Wer in die EU liefert, prüft das früh.
Was heute gilt — und zu tun ist
Bis zu einem Umsetzungserlass ist das revDSG der zentrale Rahmen: Es deckt automatisierte Entscheide, Profiling, Transparenz und Datenschutz-Folgenabschätzungen ab und gilt ohne Schonfrist. Sinnvoll heute:
- eine schlanke KI-Governance,
- Datenhaltung in der Schweiz,
- menschliche Kontrolle bei sensiblen Entscheiden.
Das schafft heute Rechtssicherheit und bleibt mit der künftigen Europarats-Umsetzung kompatibel.
Wie dgm hilft
dgm richtet KI-Projekte am geltenden Recht aus und baut sie so, dass sie mit der erwarteten Regulierung kompatibel bleiben — mit osFoundry und Datenhaltung in der Schweiz. Die rechtliche Würdigung bleibt beim Unternehmen. Kontaktieren Sie dgm für eine Standortbestimmung.