Verwaltungen und Gemeinden stehen unter besonderem Druck: Bürgerdaten sind sensibel, die Erwartungen an Transparenz hoch. Dieser Beitrag zeigt, wie die öffentliche Hand KI souverän einführt. Er ist keine Rechtsberatung.
Der rechtliche Rahmen
Die Datenbearbeitung kantonaler und kommunaler Behörden richtet sich nach kantonalem Datenschutzrecht (das revDSG gilt für Bundesorgane und Private). Einzelne Kantone fügen KI-Regeln hinzu: Das revidierte Zürcher IDG verlangt ein öffentlich zugängliches Register algorithmischer Entscheidsysteme, die Grundrechte berühren können (Lexology). Auf Bundesebene wird bis Ende 2026 ein Erlass zur Europarats-KI-Konvention erwartet (White & Case).
Souveränität ist hier besonders wichtig
Privatim (Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten) hält in einer Position vom 24. November 2025 internationale SaaS für sensible Bürgerdaten nur für zulässig, wenn der Verantwortliche selbst verschlüsselt und der Anbieter keinen Schlüssel hat (e3 AG). Der US CLOUD Act macht eine blosse Inland-Speicherung bei einem US-Anbieter unzureichend — das treibt souveräne, Open-Source- und selbst gehostete Lösungen.
Typische Anwendungsfälle
- Bürgerdienste — Anfragen beantworten, durch Formulare führen (mehrsprachig).
- Dokumentenverarbeitung — Eingänge klassifizieren, routen, zusammenfassen.
- Beschaffung — Ausschreibungen entwerfen, Angebote analysieren, Compliance prüfen.
- Übersetzung zwischen den Amtssprachen (DE/FR/IT/RM).
- Archiv- und Anfragenbearbeitung (inkl. Öffentlichkeitsgesuche).
Grundrechtsrelevante algorithmische Systeme sind transparent zu registrieren.
Wie dgm hilft
dgm baut diese Anwendungen auf osFoundry mit souveräner Datenhaltung — Swiss Hosting, Self-Hosting oder lokal — und Transparenz über eingesetzte Systeme. Die rechtliche Verantwortung bleibt bei der Behörde. Kontaktieren Sie dgm für eine Standortbestimmung.