Schweizer Versicherer gehören zu den frühen KI-Anwendern — und stehen unter klarer FINMA-Aufsicht. Dieser Beitrag zeigt, wie KI und Aufsichtsrecht zusammengehen. Er ist keine Rechts- oder Aufsichtsberatung.

Der regulatorische Rahmen

Die FINMA beaufsichtigt Versicherer und Rückversicherer nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Aufsichtsverordnung; sie überwacht auch die Funktion des verantwortlichen Aktuars (FINMA). Für KI liegt der Fokus auf Datenmanagement, Governance und Kontrollumfeld: KI-assistierte Underwriting- oder Ablehnungsentscheide müssen gegenüber Kunden erklärbar und für die FINMA nachvollziehbar sein (FINMA AI-Dossier). Das Outsourcing-Rundschreiben 2018/3 gilt auch für Versicherer.

Eine FINMA-Umfrage bei rund 100 Versicherern fand KI bereits weit verbreitet — vor allem in Kundeninteraktion, Schadenbearbeitung, Vertrieb und Pricing.

Warum Datenhaltung in der Schweiz zählt

Versicherer verarbeiten grosse Mengen an Personen-, Gesundheits- und Schadendaten. Deren Sensibilität spricht für Datenhaltung in der Schweiz mit starken Zugriffskontrollen — eine Schweizer Region eines US-Anbieters schützt nicht vor dem CLOUD Act.

Typische Anwendungsfälle

Möglich und branchentypisch, jeweils mit menschlicher Prüfung:

  1. Schadenautomatisierung — Intake aus Formularen, Fotos und Nachrichten, Informationsextraktion, Deckungsprüfung und Vorschätzung.
  2. Underwriting-Unterstützung — Risikodaten strukturieren, erklärbare Entscheidassistenz (für die FINMA auditierbar).
  3. Aktuariat / Pricing — Datenaufbereitung und Szenarioanalyse (menschlich validiert, nachvollziehbar).
  4. Kundeninteraktion — Assistenz für Policen-Fragen und Erstkontakt.
  5. Betrugssignal-Erkennung und Dokumenten-Triage.

Wie dgm hilft

dgm baut diese Anwendungen auf osFoundry mit erklärbaren, auditierbaren Abläufen und Datenhaltung in der Schweiz oder im Self-Hosting. Die aufsichtsrechtliche Verantwortung bleibt beim Versicherer; dgm liefert Architektur und Kontrollen. Kontaktieren Sie dgm für eine Standortbestimmung.