Im Gesundheitswesen verspricht KI vor allem administrative Entlastung — berührt aber die sensibelsten Daten überhaupt. Dieser Beitrag zeigt, wie Schweizer Spitäler KI verantwortbar einführen. Er ist keine Rechts- oder Medizinberatung.

Das Arztgeheimnis und der Datenschutz

Das medizinische Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB schützt Patientendaten strafbewehrt; es deckt Ärzte, Therapeuten und ihre Hilfspersonen. Ein KI- oder Cloud-Anbieter muss als Hilfsperson derselben Geheimhaltung unterliegen. Der EDÖB rät ausdrücklich, vor Cloud-Nutzung die Patienteneinwilligung einzuholen und ausländische Cloud-Anbieter zu meiden, wo fremdes Recht den Schutz nicht garantiert (EDÖB).

Patientendaten sind zudem besonders schützenswert nach revDSG — das spricht für Datenhaltung in der Schweiz oder Self-Hosting, da eine Schweizer Region eines US-Anbieters dem CLOUD Act untersteht.

Typische Anwendungsfälle

Möglich und sinnvoll vor allem in der Administration, jeweils mit ärztlicher Kontrolle:

  1. Dokumentation — Entwürfe von Berichten und Notizen.
  2. Triage von Korrespondenz — Eingänge klassifizieren, zusammenfassen, weiterleiten.
  3. Übersetzung zwischen den Landessprachen.
  4. Administrative Entlastung — Terminierung, Formular-Unterstützung.
  5. Recherche in internen Wissensbeständen.

Medizinische Entscheide bleiben beim Fachpersonal; KI entlastet die Administration.

Wie dgm hilft

dgm baut diese Anwendungen auf osFoundry mit Datenhaltung in der Schweiz oder im Self-Hosting und strengen Zugriffskontrollen. Die medizinische und rechtliche Verantwortung bleibt beim Spital; dgm liefert Architektur und Kontrollen. Kontaktieren Sie dgm für eine Standortbestimmung.