Der wohl unterschätzte Förderhebel ist steuerlich — und kantonal. Dieser Beitrag erklärt den F&E-Zusatzabzug und die Patentbox nach der TRAF-Reform. Er ist keine Steuerberatung.

Kein Bundes-Abzug — sondern kantonal

Die Schweiz hat keinen F&E-Steuerabzug auf Bundesebene. Die Anreize werden kantonal/kommunal umgesetzt, im Rahmen der TRAF-Reform (Steuerreform und AHV-Finanzierung), in Kraft **seit

  1. Januar 2020** (PwC). Aussagen über einen «Bundes-F&E-Steuerabzug» sind ungenau.

Der F&E-Zusatzabzug

Kantonal optional (die meisten Kantone haben ihn eingeführt), max. 50 % der qualifizierenden F&E-Kosten in der Schweiz. Basis: direkt zurechenbare Personalkosten plus 35 % Zuschlag (gedeckelt) (Grant Thornton).

Die Patentbox

Kantonal obligatorisch (seit 1. Januar 2020), befreit bis zu 90 % des Einkommens aus qualifizierenden Patenten/IP, das auf Schweizer F&E zurückgeht. Kombiniert mit dem Zusatzabzug ist die Entlastung auf 70 % des Reingewinns begrenzt (Kantone können tiefer ansetzen) (PwC).

Relevanz für KI

Die Löhne eigener KI-Entwickler können für den Zusatzabzug qualifizieren; Patente/IP können in die Patentbox fliessen. Das reduziert die Steuer, ist kein Bargeld, und variiert je Kanton — siehe kantonale Innovationsförderung im Vergleich.

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