Auch kleine Arztpraxen können von KI profitieren — vor allem bei der Administration. Entscheidend ist der Umgang mit Patientendaten. Dieser Beitrag zeigt, wie. Er ist keine Rechts- oder Medizinberatung.

Das Arztgeheimnis zuerst

Das Arztgeheimnis nach Art. 321 StGB schützt Patientendaten strafbewehrt und deckt Ärzte, Therapeuten und ihre Hilfspersonen — ein KI- oder Cloud-Anbieter muss derselben Geheimhaltung unterliegen. Der EDÖB rät, vor Cloud-Nutzung die Patienteneinwilligung einzuholen und ausländische Cloud-Anbieter zu meiden (EDÖB). Patientendaten sind zudem besonders schützenswert nach revDSG.

Der grösste Nutzen: administrative Entlastung

Der Hebel liegt nicht bei medizinischen Entscheiden, sondern bei der Administration — jeweils mit ärztlicher Kontrolle:

  1. Dokumentation — Entwürfe von Berichten und Notizen.
  2. Korrespondenz — Vorlagen und Triage von Eingängen.
  3. Übersetzung zwischen den Landessprachen.
  4. Terminorganisation und Formular-Unterstützung.

So gewinnt die Praxis Zeit für die Patientinnen und Patienten.

Datenhaltung in der Schweiz

Für besonders schützenswerte Gesundheitsdaten ist ein Schweizer Anbieter oder Self-Hosting/lokal die robustere Wahl — eine Schweizer Region eines US-Anbieters untersteht trotzdem dem CLOUD Act. Verwandt: KI für Spitäler und das Gesundheitswesen.

Wie dgm hilft

dgm baut KI-Anwendungen auf osFoundry mit Datenhaltung in der Schweiz oder lokal und strengen Zugriffskontrollen. Die medizinische und rechtliche Verantwortung bleibt bei der Praxis. Kontaktieren Sie dgm für eine Standortbestimmung.