Auch kleine Arztpraxen können von KI profitieren — vor allem bei der Administration. Entscheidend ist der Umgang mit Patientendaten. Dieser Beitrag zeigt, wie. Er ist keine Rechts- oder Medizinberatung.
Das Arztgeheimnis zuerst
Das Arztgeheimnis nach Art. 321 StGB schützt Patientendaten strafbewehrt und deckt Ärzte, Therapeuten und ihre Hilfspersonen — ein KI- oder Cloud-Anbieter muss derselben Geheimhaltung unterliegen. Der EDÖB rät, vor Cloud-Nutzung die Patienteneinwilligung einzuholen und ausländische Cloud-Anbieter zu meiden (EDÖB). Patientendaten sind zudem besonders schützenswert nach revDSG.
Der grösste Nutzen: administrative Entlastung
Der Hebel liegt nicht bei medizinischen Entscheiden, sondern bei der Administration — jeweils mit ärztlicher Kontrolle:
- Dokumentation — Entwürfe von Berichten und Notizen.
- Korrespondenz — Vorlagen und Triage von Eingängen.
- Übersetzung zwischen den Landessprachen.
- Terminorganisation und Formular-Unterstützung.
So gewinnt die Praxis Zeit für die Patientinnen und Patienten.
Datenhaltung in der Schweiz
Für besonders schützenswerte Gesundheitsdaten ist ein Schweizer Anbieter oder Self-Hosting/lokal die robustere Wahl — eine Schweizer Region eines US-Anbieters untersteht trotzdem dem CLOUD Act. Verwandt: KI für Spitäler und das Gesundheitswesen.
Wie dgm hilft
dgm baut KI-Anwendungen auf osFoundry mit Datenhaltung in der Schweiz oder lokal und strengen Zugriffskontrollen. Die medizinische und rechtliche Verantwortung bleibt bei der Praxis. Kontaktieren Sie dgm für eine Standortbestimmung.